Kündigt Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis, muss er natürlich die geltenden Fristen einhalten. Da es sich bei Ihrem Arbeitsvertrag um ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis handelt, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Darüber hinaus können aber auch weitergehende Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag enthalten sein. Letzterer muss natürlich gültig und auf Ihren Betrieb anwendbar sein.
Nach dem Gesetz besteht für den Abschluss von Arbeitsverträgen die so genannte Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie die Inhalte Ihres Arbeitsvertrags im Prinzip frei mit Ihrem künftigen Arbeitgeber verhandeln können. Das gilt unter anderem auch für Kündigungsfristen. Voraussetzung ist jedoch, dass vereinbarte Kündigungsfristen nicht kürzer ausfallen dürfen, als sie nach § 622 BGB gesetzlich festgelegt sind.
Soweit Ihr Betrieb an tarifvertragliche Bestimmungen gebunden ist, kann es vorkommen, dass dort separate Regelungen hinsichtlich eventueller Kündigungsfristen enthalten sind.