05.07.2010

Minijob und Elternzeit – ist das möglich?

Haben Eltern in einem Minijob Anspruch auf eine 3-jährige Elternzeit? Die Elternzeit ist ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt des Kindes. Die Elternzeit beginnt grundsätzlich 8 Wochen nach der Geburt. Während der Elternzeit bekommen Sie Elterngeld für maximal 12 Monate nach der Geburt und zwar 67 % von Ihrem bisherigen Nettoeinkommen, maximal jedoch 1.800 €. Weiterhin erhalten Sie natürlich das Kindergeld für das erste Kind in Höhe von 184 €.  
Wichtig: Die Elternzeit können Sie auch als 400-€-Kraft beantragen.

Sie müssen sie nur spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich von Ihrem Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welchen Zeitraum innerhalb von 2 Jahren Sie die Elternzeit nehmen wollen. Möchten Sie die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen, haben Sie Ihren Anspruch spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist zu stellen. Das ist im Regelfall in der ersten Woche nach dem Geburtstermin.

Während der Elternzeit können Sie, wenn Sie es möchten, bis zu 30 Stunden in Teilzeit weiterhin arbeiten.

Hat Ihr Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte, haben Sie sogar einen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. Das ist natürlich schwierig, wenn Sie jetzt schon „nur“ einen 400-€-Job haben.

Ein letzter Tipp: Als 400-€-Kraft haben Sie auch Anspruch auf Erholungsurlaub. Vielen Minijobbern wird dieser Erholungsurlaub nicht gewährt. Falls Sie den Urlaub wegen der Elternzeit nicht nehmen konnten, erhalten Sie ihn noch nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr!

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