31.08.2010

Schwangerschaftsabbruch – gilt der Mutterschutz?

Ein trauriger Fall: Eine wurde schwanger, der voraussichtliche Entbindungstermin war der 15.09.2010. Anlässlich einer Vorsorgeuntersuchung stellte sich dann heraus, dass das ungeborene Kind nicht lebensfähig war. Daraufhin wurde ein Schwangerschaftsabbruch eingeleitet.  
Die Arbeitnehmerin teilte dem Arbeitgeber mit, dass die Schwangerschaft abgebrochen sei und das Kind verstorben sei. So war es auch in der Todesbescheinigung angegeben: Das Kind sei während der Geburt verstorben. Nur zwei Tage nach dieser Mitteilung, am 15.04.2010, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristgemäß. Allerdings holte er nicht zuvor die Zustimmung des Amtes für Arbeitsschutz ein.

Der Arbeitgeber hatte allerdings § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz vergessen. Darin steht, dass die Kündigung einer Frau während einer Schwangerschaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig ist. So war es auch in einem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall vom 15.12.2005, Az.: 2 AZR 462/04, gewesen. Der § 9 gilt auch im Fall von Schwangerschaftsabbrüchen.

Daher war die Kündigung unwirksam und die Arbeitnehmerin musste wieder eingestellt werden.

Wichtig: Das BAG hat als weitere Voraussetzung genannt, dass das Kind ein Gewicht von mindestens 500 Gramm haben muss. Dann spielt es keine Rolle, ob es lebend oder tot geboren wird. Dieses Gewicht wurde in Anlehnung an die entsprechenden personenstandsrechtlichen Bestimmungen „ermittelt“.

Ich finde, diese weitere Voraussetzung sehr makaber. Was halten Sie davon?

Möchten Sie mehr wissen? Nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung erfahrener Rechtsanwälte:

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Was ist Diskriminierung?

Um gezielter gegen Diskriminierung vorgehen zu können, sollten Sie als Schwerbehindertenvertretung genau wissen, wie Diskriminierung definiert wird. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 10 Jahren in Kraft ist,... Mehr lesen

23.10.2017
Betriebsübergang – Arbeitnehmer müssen informiert werden

Betriebsübergänge gibt es leider viel zu häufig. Ein Handwerksmeister verkauft seinen Betrieb, ein Unternehmen wird an eine andere GmbH verkauft und, und, und… Für Arbeitnehmer ist dies immer mit besonderem Stress belastet.... Mehr lesen