03.01.2011

Resturlaub aus 2010 – Das bleibt erhalten

Der 31.12. ist nun vorbei und wie immer stellt sich die Frage, welche Alt-Urlaubstage Sie aus dem letzten Jahr in das Jahr 2011 mitnehmen können.

Um es vorweg zu nehmen:
Sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber einig, dass Urlaub aus dem Jahr 2010 in dieses Jahr übertragen wird, ist alles in Ordnung. 
Andernfalls kann es schon schwierig werden. Grundsätzlich ist das Urlaubsjahr das Kalenderjahr. Nicht genommener Urlaub ist also am 31. Dezember verfallen. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie den Urlaub aus dringenden betrieblichen Erfordernissen nicht nehmen konnten oder aus persönlichen Gründen.

Im Streitfall kann das mit den „dringenden betrieblichen Erfordernissen“ für Sie aber auch schnell gefährlich werden. Lassen Sie sich deshalb sofort bestätigen, dass Ihr Urlaub übertragen wird.

Persönliche Gründe liegen dann vor, wenn Sie den Urlaub beispielsweise aus Krankheitsgründen nicht nehmen konnten.

Letzte Frist: 31.03.2011

Ihren Urlaub aus dem Jahr 2010 sollten Sie nun schnell beantragen, damit Sie ihn bis zum 31.03.2011 nehmen können. Danach ist er nach dem Gesetz auf jeden Fall verfallen.

Einzige Ausnahme: Sie sind bis zum 31.03. noch krank und konnte ihn in der Zeit nicht nehmen. Dann müssen mindestens 4 Wochen des Alturlaubs fortgeschrieben werden.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Ende des Arbeitsverhältnisses und Herausgabe des Dienstwagens

Haben Sie einen Dienstwagen, den Sie auch privat nutzen dürfen? Das ist eine schöne Sache. Wie aber ist es, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet? Häufig werden Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der... Mehr lesen

23.10.2017
Urteil des EuGH: Behinderte in Behindertenwerkstätten sind unionsrechtlich Arbeitnehmer

Ein in einer französischen Werkstatt für Menschen mit Behinderung (Centre d’aide par le travail, kurz: CAT) Beschäftigter klagte aufgrund Art. 31 Abs. 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf Anerkennung als... Mehr lesen