27.04.2011

Betriebsverfassungsgesetz – Ihre Rechte als Betriebsrat – Heute: Was sind eigentlich Jugend- und Auszubildendenvertretungen?

Betriebsräten kommt eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag zu. Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb und schränkt die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers ein. Arbeitnehmer werden an den Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt. 
Nur gut unterrichtete Betriebsräte können ihre Wirkung voll entfalten. Daher soll diese kleine Blog-Reihe die wichtigsten Rechte und Pflichten sowie die Grundzüge aus dem Betriebsverfassungsrecht erläutern, damit Betriebsräte rechtssicher arbeiten können und andere Arbeitnehmer Lust und Spaß am Betriebsratsamt bekommen.

Heute: Was sind eigentlich Jugend- und Auszubildendenvertretungen?

Auch Jugendliche und Auszubildende sollen sich vernünftig betriebsverfassungsrechtlich vertreten lassen. Deshalb bestimmt das Gesetz Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Sie werden in den Betrieben gewählt, in denen in der Regel mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind,

  • die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben oder
  • zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

In die Jugend- und Auszubildendenvertretung können also Mitglieder gewählt werden, die maximal das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Arbeitnehmer,

  • die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • Auszubildende, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Passiv wählbar wiederum sind alle Arbeitnehmer, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch nicht Mitglied im Betriebsrat sind.
Die Wahlen finden alle 2 Jahre in der Zeit vom 01.10. bis 30.11. statt.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind 2 Jahren tätig. Sie berufen genau wie der Betriebsrat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Sie sollen die Belange der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden gegenüber dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber vertreten.

Der Betriebsrat ist zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet und hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Zu sämtlichen Betriebsratssitzungen kann ein Vertreter entsendet werden. Handelt es sich speziell um Fragen, die die Jugendlichen oder Auszubildenden in einem Betrieb betreffen, hat die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung ein Teilnahmerecht.

Ein Stimmrecht haben Sie dann, wenn es um diese Arbeitnehmer geht.

Wichtig: Auch die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben den besonderen Kündigungsschutz und den besonderen Schutz gegen Versetzungen im Betrieb!

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