Artikel zum Thema: Arbeitszeit
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Zu wenige Arbeitskräfte – wer schafft die Arbeit?
Der Kostendruck steigt und ausbaden müssen es häufig die Arbeitnehmer. Arbeit wird immer häufiger verdichtet. So habe ich kürzlich von einer Reinigungsfachkraft in einem Hotel gelesen. Das Hotel hat 30 Zimmer mit meistens jeweils 2 Betten. Diese Zimmer müssen täglich gereinigt werden. Hinzu kommt das tägliche Waschen der Wäsche sowie das Bügeln. Natürlich muss auch die Privatwäsche der Geschäftsführung mit erledigt werden. Weiterhin sind das Restaurant, die WC-Anlagen und die Küche zu putzen. Dafür sind allerdings nur 2 Angestellte insgesamt vorhanden. Diese schaffen die Arbeit nur, wenn sie täglich 12 Stunden und mehr arbeiten. Was sollen sie nur tun?
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Darf der Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist die Arbeitszeit willkürlich ändern?
Ist erst einmal eine Kündigung ausgesprochen, reagieren Arbeitgeber häufig eigenartig. Unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat, also Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, ist das Arbeitsverhältnis in aller Regel getrübt und belastet. Bei dieser Gelegenheit kommen Arbeitgeber häufig auf die Idee, Vertragsbedingungen ändern zu wollen.
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Bombe neben Betrieb – Wer zahlt bei einer Stilllegung?
Immer wieder werden Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland gefunden. So musste neulich tatsächlich ein Betrieb, in dessen Nähe eine solche Fliegerbombe gefunden wurde, für 6 Stunden geschlossen werden. Die Arbeitnehmer konnten nicht arbeiten und verlangten trotzdem Ihr Geld. Schließlich sind sie auf das Geld angewiesen und können nicht einfach auf 100 € und mehr pro Tag verzichten.
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Betriebsbedingte Kündigung – Abbau von Zeitkonten vorher erforderlich
Stehen bei Ihnen auch betriebsbedingte Kündigungen an? Dann muss Ihr Arbeitgeber zuvor die Arbeitszeitkonten herunter fahren.
So hat es jedenfalls das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 08. November 2007, Az.: 2 AZR 418/06, entschieden.
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Polizei: Ist Umziehen Arbeitszeit?
Kurios, kurios, was sich da in deutschen Gerichtssälen abspielt. In Nordrhein Westfalen gehört das An- und Ausziehen der Dienstuniform eines Polizisten zur Arbeitszeit, in Baden-Württemberg nicht. So sehen es jedenfalls 2 gegenläufige Urteile. Welches ist für Sie das Fehlurteil?
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