Arbeitszeit - unsere Produktempfehlung

Mustervorlage: Geltendmachung von Gleitzeitguthaben

Mustervorlage: Geltendmachung von Gleitzeitguthaben

Gibt es bei Ihnen im Betrieb flexible Arbeitszeiten? Vielleicht eine Gleitzeitregelung. Hierbei gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit vor, innerhalb derer Sie anwesend sein müssen...

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Artikel zum Thema: Arbeitszeit
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07.03.2010
14:02

Wegen Zugausfall zu spät zur Arbeit – das darf Ihr Chef

In der letzten Woche fegte das Sturmtief Xynthia über Deutschland hinweg. Der gesamte Bahnverkehr war in vielen Teilen Deutschlands eingeschränkt oder komplett eingestellt. Viele Arbeitnehmer, deren Arbeitszeiten besonders früh begannen, kamen zu spät oder gar nicht zur Arbeit. Nun hagelte es in den letzten Tagen die ersten Abmahnungen. Die Begründung ist fast immer die gleiche: Der Arbeitgeber sagt, man hätte sich darum zu kümmern, zur Arbeit zu kommen und wenn es mit einem Taxi ist. Es sei nicht Sache des Arbeitgebers, sondern des Arbeitnehmers. Die Arbeitnehmer hätten Ihre Pflicht zu erfüllen.

 
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06.03.2010
06:32

Altersteilzeit im Blogmodell – Krankheitszeiten nacharbeiten

Haben Sie auch einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen? Dann Achtung! Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf ist der Auffassung, dass Sie Krankheitszeiten während der Arbeitsphase nacharbeiten müssen!

Die Einzelheiten: Ein Arbeitnehmer hatte eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen. Danach sollte er zunächst 2 ½ Jahre unter Kürzung seines Entgelts voll arbeiten und in den folgenden 2 ½ Jahren das gekürzte Entgelt ohne Arbeitsleistung erhalten. Es wurde also das so genannte Blogmodell vereinbart. Die Altersteilzeitvereinbarung sah aber auch vor, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen dauert, der Zeitraum des Krankengeldbezugs zur Hälfte nachgearbeitet werden muss.

 
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06.03.2010
06:24

Arbeitszeiten durch Arbeitgeber verlegt – so geht es nun wirklich nicht

Stellen Sie sich vor: Gestern erfuhr ich von einem Kollegen, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Arbeitszeiten zugewiesen hat, die mit den normalen Schichten nicht übereinstimmen. Er muss jetzt alleine arbeiten!

Ich habe den Kollegen gleich auf das Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.06.2006, Az.: 8 Sa 26/09, hingewiesen.

 
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28.02.2010
07:14

Nacharbeit gefordert - das müssen Sie nicht!

Freitag kurz vor dem Wochenende rief mich eine Mandantin an. Sie teilte mir mit, dass sie mit ihrem Chef Probleme habe. Sie hatte Anfang November 2009 einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31. Januar geschlossen. In den letzten Januartagen hatte ihr Chef jedoch keine Arbeit für sie. Trotzdem hat sie den vollen Lohn erhalten. Der Arbeitsvertrag wurde dann nicht verlängert, tatsächlich jedoch wurde weiter gearbeitet. Die Mandantin hat noch bis Freitag, also den vollen Monat Februar, gearbeitet und wollte nun am morgigen Montag einen neuen Job beginnen. Dann kam allerdings ihr Chef zu ihr und meinte, dass sie ja noch jede Menge Minusstunden aus Januar hätte, die sie im März noch abarbeiten soll. Nun fragte sie mich, was richtig ist.

 
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10.02.2010
10:46

Überstunden am Samstag - das muss nicht sein!

Der Samstag gehört der Familie. Das war einmal. Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine aktuelle Auswertung zur Samstagsarbeit vorgenommen. 45 % der Arbeitnehmer gehen hin und wieder samstags arbeiten. Das sind immerhin fast 14,8 Millionen Arbeitnehmer. Im Jahr 1991 waren es nur 33 % und damit ca. 11 Millionen weniger.

 
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