Arbeitszeit - unsere Produktempfehlung

Mustervorlage: Geltendmachung von Gleitzeitguthaben

Mustervorlage: Geltendmachung von Gleitzeitguthaben

Gibt es bei Ihnen im Betrieb flexible Arbeitszeiten? Vielleicht eine Gleitzeitregelung. Hierbei gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit vor, innerhalb derer Sie anwesend sein müssen...

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Artikel zum Thema: Arbeitszeit
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11.12.2011
19:44

Fernbleiben vom Dienst – Entlassung!

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat wieder einmal ein Urteil zur Entlassung eines Zeitsoldaten gefällt (Urteil vom 19.10.2011, Az.: 2 K 407/11.KO).

Das war geschehen: Ein Unteroffizier war an mehreren Tagen nicht zum Dienst erschienen. Auch einen ausdrücklichen telefonischen Befehl seines Feldwebels hatte er missachtet.

 
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11.10.2011
06:32

Feuerwehrleute haben Anspruch auf vollen Freizeitausgleich

Der Paukenschlag für alle Personal- und Betriebsräte – und vor allem für alle Feuerwehrleute!

Mehrere Feuerwehrbeamte waren bei der Berufsfeuerwehr in Bielefeld tätig. Sie haben über mehrere Jahre regelmäßig 23 Stunden Volldienst und 31 Stunden Bereitschaftsdienst geleistet, insgesamt also 54 Stunden pro Woche.

 
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27.09.2011
14:18

Viele Tarifverträge sehen Kurzpausen vor

Die Frage: Vielen unserer Kollegen steht am Tag eine 30-minütige Pause zu. Bisher hat unser Arbeitgeber diese am Stück gewährt. Nun haben wir uns allerdings mit ihm auf ein Rauchverbot im Gebäude geeinigt. Unsere rauchenden Kollegen möchten deshalb lieber mehrere Kurzpausen haben, statt einer langen Pause. Ist auch die Gewährung von z.B. drei 10-minütigen Pausen möglich?

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11.09.2011
06:09

Polizeiuniform: Gehört das An- und Ausziehen zur Arbeitszeit?

Wieder einmal hat ein Verwaltungsgericht ein Urteil zum An- und Ablegen von Uniformen und Ausrüstungsgegenständen gefällt. Dieses Urteil sollten insbesondere Personalräte genau lesen!

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat Folgendes entschieden (Urteil vom 28.07.2011, Az.: 4 S 1676/10, 4 S 1677/10):

 
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24.07.2011
06:43

Überstunden

Haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag auf Überstunden? Sie kennen das bestimmt auch: Wieder einmal werden Sie zu Überstunden herangezogen. Und bei der derzeitigen guten Konjunkturlage wollen die Arbeitgeber immer mehr Überstunden machen. Haben Sie denn eigentlich einen Anspruch darauf, zusätzliches Geld zu erhalten?

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Gelten in Ihrem Betrieb Tarifverträge, ist die Sache häufig klar: In Tarifverträgen ist fast immer genau geregelt, wie die Überstunden zu bezahlen sind.

Aber auch ohne Tarifverträge ist eins klar: Sie haben mindestens Ihren durchschnittlichen normalen Bruttostundenlohnverdienst zu erhalten. Niemals müssen Sie Überstunden kostenlos machen.

Einen weiteren Zuschlag erhalten Sie aber ohne eine besondere Vereinbarung nicht, es sei denn, es handelt sich um Nachtarbeit. Bekommen Sie also normalerweise pro Stunde 10 €, erhalten Sie auch diese 10 € für eine Überstunde.

Und die Klausel „Mit der Vergütung sind sämtliche Überstunden abgegolten“, ist ohnehin unwirksam. So sieht es jedenfalls das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 01.09.2010, Az.: 5 AZR 517/09.