28.12.2010

Steuerfreie Zugaben 2011 – Heute: Telefon- und Internetkosten

Nicht alle Lohn- und Gehaltsanteile, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind lohnsteuerpflichtig. Sind Bezüge steuerfrei, bleiben sie in aller Regel auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Ansatz.  
Es handelt sich also um eine gute Möglichkeit, wie Sie Ihr Entgelt aufbessern können, ohne dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber weitere teure Kosten verursachen.

Mein Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Vielleicht ist die eine oder andere Zugabe für Sie ja drin!

Heute: Telefon- und Internetkosten

Ihr Chef soll Ihnen doch einmal ein Handy zur Verfügung stellen. Mit dem betrieblichen Handy zahlt er sämtliche Ihrer Gebühren. Ob Sie es daneben auch privat nutzen, ist völlig unerheblich. Die Privatnutzung des betrieblichen Telefon- oder Faxanschlusses ist steuerfrei nach § 3 Nr. 45 Einkommenssteuergesetz.

Möchte er das nicht, können Sie auch die betrieblich veranlassten Telefonkosten von ihm ersetzt verlangen. Dann gilt es jedoch für Sie genau abzurechnen: Telefonat für Telefonat und Fax für Fax.

Eine pauschale Abrechnung ist ebenfalls steuerfrei möglich. Dann erhalten Sie aber nur 20 % der jeweils monatlich entstandenen Kosten erstattet.

Wichtig: Natürlich gilt das nur, wenn Sie Ihr Telefon auch tatsächlich gelegentlich betrieblich nutzen!

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