04.08.2016

Personalrat aktuell – Mitbestimmung

Die § § 75 und 76 Bundespersonalvertretungsgesetz sind Ihnen durch Ihre tägliche Arbeit als Personalrat bekannt. Und es ist ja auch schön, dass der Gesetzgeber Tatbestände festgelegt hat, bei dessen Verwirklichung Ihre Dienststellenleitung Ihre Zustimmung benötigt.

Das ist die eine Seite. Die Fragen, die sich hieran anschließen, kennen Sie aber sicher auch zur Genüge:

  • Wie werden die Mitbestimmungstatbestände genau ausgelegt und definiert?
  • Wann muss Sie Ihre Dienststellenleitung beteiligen?
  • Was passiert, wenn Sie Ihre Zustimmung verweigern?
  • In welchen Fällen bietet sich eine Dienstvereinbarung an?

Mit dieser Sonderausgabe möchten wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand geben, Ihnen erklären, worauf sich die Mitbestimmungstatbestände inhaltlich beziehen und welche Reaktionsmöglichkeiten sich bieten

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