Ein Arbeitnehmer arbeitet gelegentlich eine Vielzahl an Stunden pro Tag. So kommt es immer wieder gerade in Messezeiten vor, dass er bis zu 20 Stunden pro Tag arbeitet. Trotzdem werden ihm maximal 10 Stunden pro Tag gutgeschrieben. Was ist falsch gelaufen? Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf mehr Gutstunden?
Das Deutsche Arbeitszeitgesetz gibt die Antwort: Danach darf ein Arbeitnehmer grundsätzlich nur 8 Stunden pro Tag arbeiten. Falls in bestimmten Übertragungszeiträumen die Stunden wieder abgebaut werden, ist eine Verlängerung von bis zu 10 Stunden gelegentlich möglich. Mehr geht aber auf keinen Fall!
Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitszeiten zu kontrollieren. Es stellt einen gesetzlichen Verstoß dar, wenn Arbeitnehmer so viele Stunden arbeiten, womöglich noch ohne Pausen und die Einhaltung der Ruhezeiten.
Das Arbeitszeitgesetz spricht also ein Beschäftigungsverbot für die Mehrarbeitszeiten aus. Damit soll eine Überforderung des Arbeitnehmers verhindert werden. Es soll aber nicht den Vergütungsanspruch ausschließen! Deshalb haben Arbeitnehmer, die auch wesentlich über das Arbeitszeitgesetz hinaus arbeiten, einen Anspruch auf Vergütung.
Passen Sie dabei allerdings bei Folgendem auf: Lassen Sie sich die Mehrarbeitszeiten und Überstunden vom Arbeitgeber im Vorfeld genehmigen und hinterher abzeichnen. Ein beliebter Trick von Arbeitgebern ist es, die Überstunden mit dem Argument nicht zu bezahlen, dass sie „von nichts gewusst hätten und erst recht Überstunden nicht angeordnet hätten“. Dieses Argument ist in der Praxis häufig nur schwer von Arbeitnehmern zu entkräften, wenn keine entsprechenden abgezeichneten Überstundenzettel vorliegen!