11.12.2011

Fernbleiben vom Dienst – Entlassung!

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat wieder einmal ein Urteil zur Entlassung eines Zeitsoldaten gefällt (Urteil vom 19.10.2011, Az.: 2 K 407/11.KO).

Das war geschehen: Ein Unteroffizier war an mehreren Tagen nicht zum Dienst erschienen. Auch einen ausdrücklichen telefonischen Befehl seines Feldwebels hatte er missachtet.  
Die Entschuldigung: Seine Anwesenheit zu Hause sei erforderlich wegen äußerst schwerwiegender psychischer Probleme seiner Mutter.

Die Bundeswehr fuhr dagegen schweres Geschütz auf:
Die Dienstpflichten seien wiederholt schuldhaft verletzt worden und bei einem Verbleib sei die militärische Ordnung ernstlich gefährdet. Die soldatenrechtliche Grundpflicht sei verletzt worden. Gerade bei einem Soldaten seien Anwesenheit und Dienstleistung fundamentale und zentrale Pflichten. Nur so sei die Verteidigungsbereitschaft zu gewährleisten. Falls er nicht entlassen werden würde, seien weitere Pflichtverletzungen zu befürchten sowie Nachahmungshandlungen anderer Soldaten.

Das Genick hat dem Soldaten letztendlich auch gebrochen, dass er anlässlich einer Vernehmung mitgeteilt hatte, ein Bundeswehrarzt habe ihm erlaubt, zu Hause zu bleiben. Diese stellte sich jedoch als wahrheitswidrig heraus. Gelogen hatte er also auch noch!

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