16.12.2009

Weihnachtsgeld – 3 wichtige Urteile

Zum Weihnachtsgeld gibt es viele Urteile. Hier lesen Sie 3 wichtigsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. 

1. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Dezember 2008, Az.: 10 AZR 35/08:
Sie haben Anspruch auf Weihnachtsgeld während des Mutterschutzes und der Elternzeit. Für die Zeit des Elterngeldbezugs kann dieser Anspruch allerdings im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Das gilt ausdrücklich nicht für Mitarbeiterinnen während der Mutterschutzzeiten. Dies wäre nämlich diskriminierend. Der Arbeitgeber darf auch einzelne Beschäftigte von der Vergünstigung nicht willkürlich ausnehmen.

2. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. März 1997, Az.: 10 AZR 612/96:
Weihnachtsgeldansprüche können sich nicht nur aus Arbeits- oder Tarifverträgen ergeben. Auch wenn Arbeitgeber regelmäßig freiwillige Zahlungen leisten, kann daraus eine Pflicht werden. Zahlt ein Arbeitgeber wiederholt und vorbehaltlos, erwarten Arbeitnehmer zu Recht, dass sie auch in Zukunft Weihnachtsgeld bekommen. Ein solcher Vertrauenstatbestand liegt regelmäßig nach 3-maliger Zahlung vor.

3. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2006, Az.: 3 AZR 57/06:
Diese betriebliche Übung gilt auch für Betriebsrentner. Hat ein Arbeitgeber mindestens 3 Jahre hintereinander seinen Betriebsrentnern vorbehaltlos ein Weihnachtsgeld gezahlt, ist eine betriebliche Übung entstanden. Also haben diese Betriebsrentner auch in Zukunft Anspruch auf die Zahlung.

Das sind 3 Urteile zu Ihren Gunsten!

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