06.01.2010

Eintragung eines Freibetrags auf Lohnsteuerkarte 2010

Haben Sie schon an die Eintragung eines Freibetrags auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 gedacht? Damit können Sie während des Jahres bei den laufenden Gehaltszahlungen mehr Geld ausbezahlt erhalten.  
Deshalb sollten Sie vor der Abgabe Ihrer Lohnsteuerkarte an Ihren Arbeitgeber genau prüfen, ob für Sie die Eintragung eines Freibetrags vorteilhaft ist, da Ihr monatlich verfügbares Nettoeinkommen dadurch steigen kann.

Sie können einen Freibetrag dann eintragen lassen, wenn Ihnen in diesem Jahr voraussichtlich höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstehen. Ihr Finanzamt trägt den Freibetrag dann ein, wenn die um den Arbeitnehmerpauschalbetrag (920 €) jährlich geminderten Werbungskosten und andere abziehbaren Aufwendungen die Antragsgrenze von 600 € übersteigen. Das kann bei hohen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Fortbildungskosten u. ä. der Fall sein.

Auch wenn Sie mehrere Arbeitsverhältnisse mit geringen Arbeitslöhnen beziehen und mehrere Lohnsteuerkarten haben, kann das Eintragen eines Freibetrags sinnvoll sein. So können Sie aus der Lohnsteuerklasse VI einen Freibetrag eintragen lassen, wenn sich aus dem ersten Dienstverhältnis kein Lohnsteuerabzug ergibt.

Tipp: Prüfen Sie, ob sämtliche Kinder auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Insbesondere volljährige Kinder, die sich aber bspw. noch in Ausbildung befinden, können eingetragen werden. Lassen Sie in diesen Fällen die Karte unbedingt berichtigen!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Schmerzensgeld, wenn der Arbeitgeber schnüffelt

Zugegeben, es gibt schwarze Schafe, die immer wieder blaumachen und sich dies auch noch vom Arzt per gelben Schein genehmigen lassen. Wenn Ihr Arbeitgeber den Verdacht hat, es mit einem Blaumacher zu tun zu haben, darf er diesem... Mehr lesen

23.10.2017
Kündigung wegen Nichtstempelns von Raucherpausen – Urteil ist rechtskräftig

Eigenmächtige Raucherpausen sollten Sie nicht einlegen. Das kann zu Abmahnungen und einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen. Der Fall: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 06.05.2010,... Mehr lesen