08.05.2010

ELENA – Das macht der Staat mit Ihren Daten

Kennen Sie ELENA? Mit dem ELENA-Verfahren sollen ab 2012 Einkommensnachweise mit einer Chipkarte und einer elektronischen Signatur erfolgen.

Der Zweck: Sinn des Ganzen ist es, das später insbesondere die Arbeitsagenturen auf die Daten zurückgreifen können und somit problemlos Ihr Arbeitslosengeld oder auch Hartz IV berechnen können. Durch die übermittelten Daten hat die Arbeitsagentur somit Kenntnis, ob Sie eine Sperrfrist bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes erhalten oder nicht. 
Seit dem 01.01.2010 übersenden daher sämtliche Arbeitgeber Daten Ihrer Arbeitnehmer an die zentrale Speicherstelle. Sie erstellen einen monatlich zu meldenden Entgeltdatensatz, wovon Sie keine Kenntnis erhalten. Sie haben jedoch das Recht, die gespeicherten Daten einzusehen.

Es werden Namen, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Adresse, Fehlzeiten, Abmahnungen und mögliches Fehlverhalten gespeichert und übermittelt.

Meines Erachtens ist diese Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 dürfen Daten nicht auf Vorrat gespeichert werden. Dies ist nur dann möglich, wenn überragende wichtige Rechtsgüter geschützt werden müssen, etwa bei Verfahren zur Abwehr von Leib, Leben und Freiheit sowie bei der Verfolgung schwerwiegender Straftaten.

Bei ELENA geht es jedoch um den Abbau von Bürokratie. Dies ist zwar auch wichtig, jedoch kein überragend wichtiges Rechtsgut.

Warten wir ab, wie es weiter gehen wird. Hoffentlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht demnächst, dass auch ELENA verfassungswidrig ist. Niemand hat das Recht, umfangreiche Datensammlungen anzulegen. Letztendlich bleibt die Gefahr, dass unberechtigte Datenzugriffe erfolgen.

Außerdem: Wer hat in einigen Jahren das Recht, auf diese Daten zuzugreifen. Vielleicht doch einmal die Arbeitgeber?

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