08.07.2010

Kassenpatient – lassen Sie sich privat behandeln

Kennen Sie das? Sie sitzen beim Arzt und Privatpatienten werden schneller und damit bevorzugt behandelt? Bei vielen Ärzten ist es schon so, dass Sie das kaum noch mitbekommen. Privat Versicherte nutzen oft besondere Eingänge und dürfen in besonderen, gut ausgestatteten Wartezimmern Platz nehmen.

 
Das können Sie auch haben! Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden. Dann dürfen Sie sich bei Vertragsärzten und in Vertragskliniken oder nach vorheriger besonderer Genehmigung Ihrer Krankenkasse behandeln lassen. Die Behandlung wird nicht über Ihre Versichertenkarte abgerechnet, sondern privat. Das bedeutet, dass Sie eine Rechnung von Ihrem Arzt bekommen, die Sie dann begleichen müssen.

Die Rechnung reichen Sie wiederum bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und diese entscheidet, welche erstattungsfähigen Anteile an Sie zurückgezahlt werden. Sie haben damit quasi den Status eines Privatpatienten. Ihr Arzt wird allerdings dann auch höhere Gebühren für seine Leistungen abrechnen.

Achtung: Ihre Krankenkasse zahlt natürlich nur, was bei Abrechnung über die Versichertenkarte auch gezahlt worden wäre. Sie bleiben also auf einem Teil der Kosten sitzen.

Trotzdem kann es für Sie in besonderen Situationen und wenn Sie nicht unbedingt auf jeden Euro schauen müssen und wollen, eine sinnvolle Alternative sein.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz – Teil 7: die Interessenabwägung bei einer Kündigung

Gestern hatte ich Ihnen berichtet, was Sie im Fall einer Kündigung wegen einer ausufernden Internetnutzung machen sollten. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Ihr Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung immer eine... Mehr lesen

23.10.2017
Übernahme nach Ausbildung selten

Kennen Sie auch solche Fälle in Ihrem Bekannten- oder Freundeskreis? Oder haben Sie es selbst schon erlebt – die Nichtübernahme nach Ende der Ausbildung? Die DGB-Jugend hat aktuell eine Studie über die „Übernahmesituation... Mehr lesen