19.12.2010

Achtung Feuerwehrleute – Kein Anspruch auf Wechselschichtzulage

Feuerwehrleute haben ganz besondere Arbeitszeiten. Das gilt für einen Beamten der Berufsfeuerwehr der Stadt Trier. Seine Arbeitszeiten verteilten sich 2009 auf

  • 12 Tage Nachtdienst
  • 43 Tage Tagesdienst
  • 52 Tage 24-Stunden-Schichten

 
Der Beamte erhält eine so genannte Feuerwehrzulage sowie eine Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten. Nun wollte er noch zusätzlich eine Wechselschichtzulage erhalten.


Damit ist er allerdings vor dem Verwaltungsgericht Trier gescheitert (Urteil vom 26.11.2010, Az.: 1 K 202/10.TR).

Ein Anspruch auf eine Wechselschichtzulage setzt nämlich voraus, dass Wechselschicht mit einem regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit geleistet wird. Genau das hat sich aber aus dem Dienstplan des Beamten nicht ergeben. Eine Wechselschichtzulage soll jedoch eine ständige Umstellung vergüten. Die damit verbundenen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen sollen vergütet werden. Einen solchen ständigen Wechsel jedoch hatte der Feuerwehrbeamte nicht.

Fazit: Eine Wechselschichtzulage gibt es für die Feuerwehrbeamten in Trier nicht.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Burnout

Nach einer aktuellen Studie ist jede Führungskraft von Burnout bedroht. Das Institut für angewandte Innovationsforschung hat insgesamt 229 Führungskräfte befragt. •    48 % wiesen eine mittlere Erschöpfung... Mehr lesen

23.10.2017
Arbeit in Teilzeit 4 – Erhöhung der Arbeitszeit

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeit erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit. Etwa jedes 4. Arbeitsverhältnis ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis. In dieser kleinen Blog-Reihe lesen... Mehr lesen