26.12.2010

Steuerfreie Zugaben 2011 – Heute: Jobtickets

Nicht alle Lohn- und Gehaltsanteile, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind lohnsteuerpflichtig. Sind Bezüge steuerfrei, bleiben sie in aller Regel auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Ansatz.  
Es handelt sich also um eine gute Möglichkeit, wie Sie Ihr Entgelt aufbessern können, ohne dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber weitere teure Kosten verursachen.

Mein Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Vielleicht ist die eine oder andere Zugabe für Sie ja drin!

Heute: Jobtickets

Wissen Sie, was ein Jobticket ist? Jobtickets sind Zeitkarten (Monats- oder Jahresfahrkarten), die Unternehmen oder Behörden bei Verkehrsunternehmen erwerben können und die sie entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Mitarbeiter für deren Fahrten mit Bus und Bahn weitergeben. Häufig erhalten die Arbeitgeber von den Verkehrsunternehmen sogar noch günstige Sonderkonditionen, die sie bei entgeltlicher Weitergabe ihren Mitarbeitern zu Gute kommen lassen sollten.

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einem Jobticket. Dieses Jobticket bleibt dann steuerfrei, wenn der geldwerte Vorteil monatlich 44 € einschließlich der Umsatzsteuer nicht übersteigt.

Dabei muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die Fahrkarte monatlich überlassen, da die 44-€-Freigrenze nur für jeden einzelnen Monat gilt. Jahrestickets scheiden also aus.

Vorsichtig: In die monatliche Freigrenze von 44 € fallen alle Sachbezüge!  Erhalten Sie also noch andere Sachbezüge, ist die 44-€-Grenze schnell überschritten.

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