07.02.2011

Kosten für das Wohnmobil übernimmt jetzt das Jobcenter

Was früher ARGE hieß, nennt sich nun Jobcenter. Sonst ist alles beim gleichen geblieben. Welch eine tolle Reform!

Das Bundessozialgericht hat sich in einem interessanten Fall mit einem Bedürftigen auseinandersetzen müssen, der in einem Wohnmobil lebte (Urteil vom 17.06.2010, Az.: B 14 AS 79/09 R).  
Der Fall: Der Kläger war seit mehreren Jahren arbeitslos und lebte in den Jahren 2005 und 2006 in seinem 20 Jahre alten Wohnmobil. Er erhielt dann ALG II in Höhe der Regelleistung. Dagegen legte er Widerspruch ein und die damals zuständige ARGE bewilligte zumindest noch für 7 Monate 371 € für die Propangasheizung. Damit wollte sich der Mann aber nicht zufrieden geben und begehrte auch noch die monatlich anfallenden Kosten für

  • die Kfz-Steuer,
  • die Kfz-Versicherung,
  • Dieselkraftstoff und
  • für die Pflege und Wartung des Wohnmobils.

Das BSG gab ihm zum Teil Recht. Die Kosten für Kraftfahrzeugsteuer- und Haftpflichtversicherung musste die ARGE anteilig übernehmen. Kraftstoffkosten sind in keinem Fall zu ersetzen, da sie aus der Regelleistung bestritten werden müssen. Reparaturkosten und andere Kosten zur Erhaltung des Wohnmobils kann der Antragsteller auch verlangen, sie müssen allerdings konkret angefallen sein und auch belegt werden.

Wichtig:
Grundsätzlich ist die dauerhafte Nutzung eines Wohnmobils oder Wohnwagens im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig. Das hat aber keinerlei Auswirkungen auf den Anspruch gegen das Jobcenter. Dabei kommt es nur auf den tatsächlichen Wohnbedarf und die Nutzung des Wohnmobils an. So lange sie durch das Ordnungsamt nicht verboten wird, hat das Jobcenter die entsprechenden Zahlungen zu übernehmen.

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