09.03.2010

Bewerber mit türkischem Namen werden seltener eingestellt

Es ist kaum zu fassen: Nach einer aktuellen Studie zu Diskriminierung Deutscher mit türkischem Migrationshintergrund werden Personen mit ausländischem Namen eindeutig benachteiligt. Forscher der Universität Konstanz haben im Auftrag des Instituts zur Zukunft der Arbeit Praktikumsbewerbungen versandt.

Bewerber mit deutschem Namen erhielten wesentlich mehr Zusagen als Bewerber mit ausländischem Namen. In kleineren Unternehmen lag die Erfolgsquote 24 % über der der türkischen Mitbewerber. In größeren Unternehmen war die Quote etwas kleiner.
 
Was ist nur los in deutschen Unternehmen? In Zeiten des Allgemeinen sollte so etwas nicht mehr vorkommen. Immerhin steht in § 1 des AGG, dass Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind.

Fazit: Es lässt sich erkennen, dass nicht alles durch Gesetze zu regeln ist. Mitarbeitervertretungen wie Betriebs- oder Personalrat können jedoch dafür sorgen, dass das AGG eingehalten wird. Haben Sie selber das Gefühl, diskriminiert zu werden, versuchen Sie dagegen vorzugehen. Das AGG gibt Ihnen die Möglichkeit, Schmerzensgeld und Schadenersatz zu erhalten.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Nach gewonnener Klage zwei Arbeitsverhältnisse – Was nun?

Was machen Sie eigentlich, wenn Sie nach einem gewonnen Kündigungsschutzrechtsstreit plötzlich zwei Arbeitsverhältnisse haben? Und für einen Auflösungsantrag liegen keine Gründe vor. Wie kann es zu einer solchen Situation... Mehr lesen

23.10.2017
Kundenbeschwerde: Warum Sie doch kündigen dürfen

Sie sind Gift für Ihr Geschäft: Kundenbeschwerden. Und doch kommen sie immer wieder vor. Besonders schlimm, wenn der Geschäftspartner einen Ihrer Mitarbeiter auf dem „Kieker“ hat. Dann heißt es: handeln! Aber richtig. Der... Mehr lesen