04.09.2009

Verhaltensbedingte Kündigung Teil 4 – die wichtigsten Kündigungsgründe

Heute kommen wir zu den wichtigsten Kündigungsgründen für eine verhaltenbedingte Kündigung. Ich möchte Ihnen diese beispielhaft einmal aufzählen: 

  • Abwerbung eines anderen Arbeitnehmers
  • Alkoholmissbrauch
  • Ausländerfeindliche Äußerungen
  • Beharrliche Verweigerung der geschuldeten Arbeitsleistung
  • Beleidigungen
  • Beschädigungen
  • Sexuelle Belästigung
  • Straftaten gegenüber einem anderen Unternehmen im Konzernverbund
  • Straftaten oder Belästigungen unter Arbeitskollegen
  • Straftaten zu Lasten des Betriebes wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug
  • Tätlichkeiten
  • Urlaubsüberschreitung
  • Verbüßen einer Haftstrafe
  • Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
  • Vortäuschen des Vorhandenseins einer Fahrerlaubnis

Wichtig: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Sie vor Ausspruch der Kündigung anzuhören. Falls Sie wissen, dass Ihnen eine Kündigung droht, suchen Sie daher von sich aus das Gespräch.

Stets ist für Ihren Arbeitgeber eine Interessenabwägung wichtig. Die muss Ihr Chef durchführen, bevor er eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann, sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Bei der Abwägung hat er beispielsweise folgendes zu berücksichtigen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Länge der Kündigungsfrist
  • Höhe des verursachten Schadens
  • Grad des Verschuldens
  • Wiederholungsgefahr
  • Erhaltung des Betriebsfriedens
  • Abschreckung für andere Mitarbeiter

Wichtig: Viele verhaltensbedingte Kündigungen sind bereits aufgrund einer fehlerhaften Interessenabwägung gescheitert.

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