20.11.2009

Kündigung ohne Frist bei Aushilfsjob

„Mir ist jetzt schon zum 3. Mal Folgendes passiert: Ich arbeite seit einigen Monaten an einer Tankstelle als Aushilfe. Dort habe ich knapp 200 € verdient. Dann machte ich einen kleinen Fehler und mein Arbeitgeber hat mir einfach fristlos gekündigt. Wie gesagt, dass war nicht das 1. Mal. Ist das eigentlich alles in Ordnung oder kann in Deutschland jeder machen was er will?“ 

Antwort: Ja, ich gebe Ihnen Recht. Manchmal glaubt man wirklich nicht, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Aber es ist tatsächlich so: Ein Arbeitgeber kann immer dann ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes kündigen, wenn kein Kündigungsschutz vorliegt. Zwar gibt es auch einen sogenannten Mindestkündigungsschutz in Kleinbetrieben, der ist jedoch auf wenige Fälle beschränkt und in der Praxis selten umsetzbar. Letztendlich kann ein Arbeitgeber also jederzeit Mitarbeiter entlassen.

Aber: Die Kündigungsfristen hat er auch in einem Kleinbetrieb einzuhalten!

Wenn bei Ihnen kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt für Ihren Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.

Fazit: Verklagen Sie Ihren Arbeitgeber darauf, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbesteht!

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