29.01.2010

Kündigungsschutzverfahren von CDU-Mitarbeiterinnen – Wie kommt denn so etwas?

Bei der CDU in Nordrhein-Westfalen scheint es hoch herzugehen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat in einer Pressemitteilung vom 16.12.2009 bereits mitgeteilt, dass eine Mitarbeiterin der CDU in Nordrhein-Westfalen gegen eine Kündigung vorgeht. Die CDU wirft der Arbeitnehmerin vor, vertrauliche Informationen ungenehmigt weitergegeben zu haben.  
Dies hat die Arbeitnehmerin zurückgewiesen. Die Kammerverhandlung findet am 15.03.2009 vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf statt.

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Und es geht bei der CDU noch weiter: Am 22.01.2010 hat vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 8 Ca 9413/09, eine andere Güteverhandlung stattgefunden. Eine weitere Arbeitnehmerin hat die CDU in Nordrhein-Westfalen verklagt. Die seit 22 Jahren bei der CDU beschäftigte Mitarbeiterin war u. a. für die Gruß- und Weihnachtspost des Generalsekretärs Hendrik Wüst verantwortlich. Weiterhin war sie bis Oktober 2009 Vorsitzende des Betriebsrats. In den Monaten April und September 2009 hat die Arbeitnehmerin wegen nicht versandter Geburtstagspost eine Abmahnung erhalten.

Dann kündigte die CDU fristlos. Sie wirft der Arbeitnehmerin vor, auch die Weihnachtspost nicht ordnungsgemäß versandt zu haben. Dagegen klagte die Arbeitnehmerin. Sie berief sich darauf, überlastet gewesen zu sein und nach der 2. Abmahnung ihre Arbeit ordnungsgemäß erfüllt zu haben. Eine gütliche Einigung kam nicht zustande und ein Kammertermin findet am 24.02.2010 statt. Wir werden weiter berichten. Es bleibt in deutschen Arbeitsgerichtssälen spannend!

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