21.06.2010

Der Fall Emmely – bitte schreiben Sie Ihre Meinung!

In der vergangenen Woche hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Entscheidung im Fall „Emmely“ veröffentlicht, BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 Azr 541/09.

Zur Erinnerung:
Emmely ist eine 50-jährige Mutter von 3 Kindern, die seit mehr als 30 Jahren bei einer Supermarktkette beschäftigt war. Der Filialleiter hatte ihr 2 Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gegeben, die ein Kunde liegengelassen hatte. Die Bons sollten im Kassenbüro aufbewahrt werden. 10 Tage später reichte Emmely die Pfandbons bei einem privaten Einkauf ein. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin fristlos.  
Das BAG hat sich ausgesprochen ausführlich mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Kündigung auseinandergesetzt. Dabei sind sämtliche Punkte, die für und gegen eine Kündigung sprechen, abzuwägen. Hier war insbesondere die 30-jährige Betriebszugehörigkeitszeit, in der es niemals zu rechtlich relevanten Störungen des Arbeitsverhältnisses gekommen war, zu berücksichtigen. Nach dem BAG sei eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber der Kündigung angemessen und ausreichend gewesen.

Das BAG stellte auch nochmals klar, das auch bislang ein Bagatelldelikt nicht automatisch zu einer wirksamen Kündigung geführt habe.

Ich habe lange über die Entscheidung nachgedacht. Was ist hier richtig, was ist falsch? Immerhin hatte der Abteilungsleiter „Emmely“ die Pfandbons ausdrücklich gegeben und sie hat diese vorsätzlich unterschlagen. Andererseits war sie bereits 30 Jahre beschäftigt. Klar gemacht hat das BAG auf jeden Fall, dass es eine deutliche Pflichtverletzung war und Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers auch bei einem geringen wirtschaftlichen Schaden eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Maßgeblich sind aber immer die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Oder anders gesagt: Die Kündigung stand auf Messers Schneide.

Was meinen Sie zu dem Fall? Hat das BAG richtig entschieden? Kann man einem Arbeitnehmer noch vertrauen, wenn er eine solche Straftat begeht? Oder wird hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen? Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen. Schreiben Sie mir Ihre Meinung.

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