30.08.2010

Fehler in der Betriebsratsanhörung – Viele Kündigungen scheitern daran

Schon viele Kündigungen waren unwirksam, da ein Betriebsrat oder Personalrat nicht ordnungsgemäß vom Arbeitgeber beteiligt wurde. Zwischenzeitlich gibt es fest aufgestellte Grundsätze, was ein Arbeitgeber dem Betriebs- oder Personalrat mitzuteilen hat.

Dazu gehören neben dem Kündigungsgrund vor allem die Sozialdaten.  
Genau daran ist ein Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg am 22.06.2010, Az.: 5 Ca 1064/07, gescheitert.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war von 1980 bis 1987 und von 1990 bis 2007 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Dann erhielt er eine Kündigung, da er angeblich mehrere Gegenstände unterschlagen hatte.
Der Arbeitgeber hatte nur einen Fehler gemacht: Die Beschäftigungsjahre zwischen 1980 und 1987 hat er dem Betriebsrat nicht mitgeteilt. Daher war die Betriebsratsanhörung unwirksam und damit die Kündigung.

Fazit: Viele, auch zunächst als rechtmäßig erscheinende Kündigungen, sind schon an der „Klippe Betriebsratsanhörung“ gescheitert. Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass sich eine Klage gegen eine Kündigung in den meisten Fällen lohnt.

Das Gericht hat auch zu Recht so entschieden: Vielleicht hätte der Betriebsrat der Kündigung widersprochen, wenn er die lange Beschäftigungsdauer gekannt hätte.

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