20.09.2010

Ende des Arbeitsverhältnisses und Herausgabe des Dienstwagens

Haben Sie einen Dienstwagen, den Sie auch privat nutzen dürfen? Das ist eine schöne Sache. Wie aber ist es, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet?

Häufig werden Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt. Gerade bei Arbeitnehmern mit Dienstwagen, kommt dieses häufig vor. Da es sich in aller Regel um Personen handelt, die im Außendienst für den Arbeitgeber tätig sind, möchte dieser nicht, dass noch weitere Tätigkeit entfaltet wird. So will er vorbeugen, dass Arbeitnehmer eventuell Kunden abwerben.  
Ist Ihnen jedoch ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt worden, den Sie auch privat nutzen dürfen, ist dieser geldwerte Vorteil Bestandteil der Vergütung. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen den Wagen nicht einfach entziehen.

Achtung: Etwas anderes gilt, wenn dieses im Vertrag geregelt ist.

Fazit: Haben Sie sich im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, das Fahrzeug im Falle einer Freistellung zurückzugeben, müssen Sie sich daran halten. Andernfalls können Sie das Fahrzeug bis zum letzten Arbeitstag benutzen.

Wichtig:
Wird Ihnen das Fahrzeug trotzdem entzogen, darf der Sachbezug nicht mehr als versteuerndes Einkommen auf Ihrer Abrechnung erscheinen! Schließlich hatten Sie tatsächlich keine Vorteile!

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