20.10.2010

Kein Geld für Benzin – Kündigung möglich?

Immer mehr Unternehmen zahlen nur Abschläge auf die Gehälter oder lassen ihre Arbeitnehmer Wochen oder gar Monate lang warten.

Rechtlich ist die Situation klar: Sie haben als Arbeitnehmer das Recht sofort fristlos zu kündigen, spätestens ab 2 offenen Monatsbezügen können Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, müssen also nicht mehr zur Arbeit erscheinen und haben trotzdem Anspruch auf Geld. Zudem können Sie Ihren Arbeitgeber natürlich auch abmahnen. 
Was ist aber, wenn Sie kein Geld bekommen und deshalb nicht mehr zur Arbeit fahren können? Die Frage ist nun wirklich alles andere als abwegig. Autokosten sind teuer und viele Arbeitnehmer sind auf ihren PKW angewiesen. Wenn aber nun der Arbeitgeber bereits seit Wochen kein Lohn gezahlt hat, können viele Arbeitnehmer auch nicht mehr tanken fahren. So war es auch einem Arbeitnehmer aus Brakel geschehen, der 1.250 € netto pro Monat verdiente, die er jedoch nicht bekam. Er hatte einfach kein Geld mehr zum tanken. Deshalb sagte er seinem Arbeitgeber, dass er nicht mehr zur Arbeit kommen könne. Er habe kein Geld mehr für Sprit. Und was macht der Arbeitgeber? Raten Sie es! Er kündigt fristlos wegen eines unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit. Grundsätzlich ist eine Kündigung auch möglich. Das so genannte Wegerisiko geht grundsätzlich zu Lasten des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss also dafür sorgen, dass er rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheint. Wie er das macht und ob er Geld dafür hat, ist seine Sache.

In diesem Fall könnte sich das Wegerisiko allerdings möglicherweise zu Lasten des Arbeitgebers verschieben. Schließlich hat dieser durch die schleppenden Lohnzahlungen das Fehlen des Arbeitnehmers verursacht.

Fazit:
Ein Urteil zu diesem Problembereich gibt es meines Erachtens noch nicht. Es spricht jedoch viel dafür, dass das Wegerisiko in diesen Fällen auf den Arbeitgeber zu übertragen ist. Dann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht möglich.

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