23.06.2011

Polizei gerufen – Kündigung bekommen

Mit Kollegen streiten und dann ohne Grund die Polizei rufen kann zu einer Kündigung führen. So musste es ein Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, Az.: 6 Sa 2558/10, erfahren. 
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war als Busfahrer beschäftigt und hatte hier verschiedene Abmahnungen erhalten. Einmal hatte er einen mit Fahrgästen besetzten Bus verlassen, um sich mit Kaffee und Nahrungsmitteln zu versorgen.

Und dann kam der Kündigungsgrund: Der Arbeitnehmer geriet während einer Fahrt mit einem zugestiegenen Kollegen in Streit. Währenddessen waren auch Fahrgäste im Linienbus. Der Kollege stieg dann aus und erst an der nächsten Haltestelle verließ der gekündigte Arbeitnehmer den Bus und rief die Polizei. Gegenüber den Polizisten sprach er dann von „menschenunwürdigen“ Arbeitsbedingungen bei seiner Arbeitgeberin.

Das reichte dem LAG, eine fristlose Kündigung durchgehen zu lassen. Nach seiner Ansicht konnte das Anfordern der Polizei nur dazu gedient haben, sich Genugtuung zu verschaffen. Rücksicht auf die Interessen der Fahrgäste und den Ruf der Arbeitgeberin hat er dabei nicht genommen. Deshalb war die fristlose außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Der Arbeitgeberin war hier eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar.

Deshalb hat das Landesarbeitsgericht eine Interessenabwägung vorgenommen – und die fiel zu Lasten des Arbeitnehmers aus.

Fazit: Arbeitnehmer sollten bei Beleidigungen und Verunglimpfungen des Arbeitgebers vorsichtig sein.

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