05.01.2012

Facebook: „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“ – Kündigung

Mein Gott, wie dämlich muss man eigentlich sein?! Ich bin ein großer Fan von Facebook und anderen sozialen Netzwerken. Aber man muss doch nicht wirklich alles Persönliche dort posten. Und das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber auch noch lesen kann, was Arbeitnehmer von sich geben.  
Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf wurde aktuell dieser Fall entschieden (Urteil vom 28.08.2011, Az.: 7 Ca 2591/11):

Eine Auszubildende hatte in Facebook „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“ gepostet. Genauso ging sie auch vor. Sie holte sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und flog dann nach Mallorca. Und was sie dort machte, zeigte sie auch auf Facebook: Feiern in der Disco und eine Tätowierung stechen lassen!

Daraufhin kündigte der Arbeitgeber fristlos – und die Auszubildende kündigte ebenfalls. Jetzt ging es vor Gericht noch darum, ob die fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig war. Denn im Gegensatz zu der Auszubildenden, dürfte der Arbeitgeber nach der Probezeit nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.

In dem entschiedenen Fall erhielt die Auszubildende noch einen kleinen Geldbetrag – denn schließlich hatte sie selber auch gekündigt.

Fazit: Ihnen sollte dieses Urteil vor Augen führen, wie gefährlich es ist, nun wirklich alles von sich bei Facebook Preis zu geben!

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