10.02.2011

Betriebsvereinbarung zur Pflegezeit

Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Deshalb gibt es seit dem Jahr 2008 das Gesetz über die Pflegezeit. Außerdem gibt es Reformbestrebungen im Familienministerium, die dieses Gesetz zu Gunsten der Arbeitnehmer weiter verbessern wollen.
 
Das ist ein guter Tipp für Betriebsräte: Eine Betriebsvereinbarung zum Thema Pflegezeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ist genau das richtige, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die häusliche Pflege in Extremsituationen zu erleichtern.

Insbesondere kann die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Tagen zur Pflege eines nahen Angehörigen genau geregelt werden. Hier brauchen Kolleginnen und Kollegen Unterstützung, damit sie genau wissen, welche Rechte sie haben.

Auch die Pflegezeit von bis zu 10 Monaten kann in den Einzelheiten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Auch hier sollte der Betriebsrat die Mitarbeiter, die einen zu pflegenden Angehörigen zu Hause haben und ohnehin schon belastet sind, unterstützen.

Vor allem ist hier auch an eine Teilzeitmöglichkeit zu denken. Nicht immer müssen auch während einer Pflegezeit die Angehörigen in Vollzeit gepflegt werden. Häufig können Pflegende wenigstens in Teilzeit ihren Arbeitsplatz weiter besetzen. Auch diese Regelung könnte hervorragend in einer Betriebsvereinbarung in den Einzelheiten umgesetzt werden.

Ziel des Betriebsrates sollte es sein, die ohnehin schon schwer belasteten Mitarbeiter möglichst unbürokratisch zu unterstützen und ihnen zu helfen, die entsprechenden Anträge beim Arbeitgeber zu stellen. Dazu ist eine Betriebsvereinbarung der richtige Schritt!

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