22.07.2009

Sonderurlaub wegen Heirat, Hochzeit und Vermählung

Fragen Sie sich auch, ob Sie Anspruch auf Sonderurlaub bei Ihrer eigenen Hochzeit haben?

Hier die Antwort: Gründe für den Sonderurlaub können sowohl in Ihrer Person aber auch im öffentlichen Interesse liegen. Im Regelfall liegen die Anlässe für den Sonderurlaub außerhalb des Arbeitsverhältnisses.

Häufig haben Sie einen Anspruch auf Freistellung für Ihre Hochzeit oder die eines nahen Angehörigen aus Ihrem Arbeitsvertrag oder aus Tarifverträgen. Schauen Sie hier zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. Finden sich dort keine Regelungen sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Tarifverträge gelten und ob dort etwas steht. 
Für die eigene Hochzeit oder die naher Angehöriger werden Sie aber auf jeden Fall einen Anspruch auf Freistellung aus arbeitsvertraglichen Nebenpflichten haben. Der § 616 Bürgerliches Gesetzbuch gibt Ihnen sogar das Recht, diesen Tag bezahlt zu bekommen.

Wenn Sie nämlich

•    für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
•    durch einen in Ihrer Person liegenden Grund
•    ohne Ihr Verschulden
an der Arbeitsleistung verhindert sind, verlieren Sie nicht Ihren Anspruch auf Arbeitsvergütung.

Fazit: An Ihrer eigenen Hochzeit oder der Hochzeit naher Angehöriger können Sie teilnehmen und erhalten die versäumte Arbeitszeit auch bezahlt.

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