Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eines der wichtigsten Arbeitnehmerschutzrechte im deutschen Arbeitsrecht.
Mit der folgenden Checkliste können Sie schnell feststellen, ob Sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben.
Checkliste: Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EFZG? | ||
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Art des Arbeits-verhältnisses | Sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag |
Keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EFZG haben z.B. Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Hierfür wäre eine Regelung im Anstellungsvertrag erforderlich.