10.08.2011

Kündigung eines Personalrats – Dienstherr muss zahlen

Dass ein fristlos entlassen wird, kommt zwar selten vor. Wenn es dann aber zum Rechtsstreit kommt, stellt sich erstens die Frage, ob er bis zur endgültigen Klärung sein Amt als Personalrat ausüben darf, und zweitens, ob er dafür noch seine Vergütung erhält. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat sich im Fall eines Betriebsrats mit dieser Frage auseinandergesetzt, das Urteil ist aber auf Sie als Personalrat übertragbar (2.8.2007, Az. 9 TaBVGa 72/07).

Einem Betriebsratsmitglied sollte wegen des Verdachts auf Betrug bei der Spesenabrechnung außerordentlich werden. Seine Betriebsratskollegen stimmten dem nicht zu. Der Arbeitgeber zog vors Arbeitsgericht und stellte einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung. Er gewann. Der Betriebsrat gab sich aber noch nicht geschlagen, sondern reichte gegen die Entscheidung Beschwerde ein – das Verfahren läuft noch. Der Arbeitgeber stellte den Betriebsrat von der Arbeit frei. Seine Betriebsratsarbeit konnte er jedoch fortsetzen. Aber: Da der Arbeitgeber ja zunächst einen Etappensieg errungen hatte, zahlte er dem Betriebsrat keine Vergütung mehr. Der Betriebsrat leitete ein Eilverfahren ein, mit dem Ziel der Fortsetzung der Vergütung. Seiner Meinung nach stellt die Einstellung der Vergütung eine Ungleichbehandlung des Betriebsratsmitglieds und eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit dar.

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