27.04.2010

Diskriminiert eine Forderung zum Besuch eines Sprachkurses?

Der Fall:
Eine Kroatin war lange Jahre als Reinigungskraft und vertretungsweise als Kassiererin tätig. Deutsch wollte sie nicht lernen, obwohl ihr Arbeitgeber sie 2-mal hierzu aufgefordert hatte.
Grund für die Forderung: Es hatte Verständigungsprobleme mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden gegeben. Ende Januar 2008 machte der Arbeitgeber dann nochmals deutlich, dass deutsche Sprachkenntnisse Grundvoraussetzung für die Tätigkeit sind. Dies ließ die Mitarbeiterin nun aufhorchen – wenn auch anders als erwartet: Sie vermutete einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz und forderte eine Entschädigung von 15.000 €!

Das Urteil:
Doch sie scheiterte. Denn Auslöser für die Aufforderung, Deutsch zu lernen, war nicht die Herkunft der Mitarbeiterin aus dem ehemaligen Jugoslawien, sondern allein deren mangelnde Sprachkompetenz (LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2009, 6 Sa 158/09).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Selbstüberschätzung der Männer

Nun hat es eine aktuelle Studie belegt: Männer überschätzen sich und sind dabei auch noch erfolgreich! Das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) hat eine Studie veröffentlicht, wonach Frauen die eigene Leistung geringer... Mehr lesen

23.10.2017
Befristeter mündlicher Arbeitsvertrag

Frage: „Ich arbeite schon seit einigen Wochen ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Mein Chef hatte mir gesagt, dass ich befristet für 2 Jahre eingestellt werde. Nun habe ich gehört, dass ein befristeter mündlicher... Mehr lesen

23.10.2017
Ihr Chef darf Sie nicht aus dem Urlaub zurückholen

In gewissen Grenzen darf Ihr Arbeitgeber Ihnen vorschreiben, wann Sie Ihren Urlaub nehmen müssen und dabei auch die Belange des Betriebs berücksichtigen, etwa bei den Betriebsferien. Einfach so zurückholen darf er Sie aber... Mehr lesen