27.04.2010

Internet für Betriebsrat?

Der Fall:
Ein Betriebsrat verfügte über einen PC mit Netzwerkanschluss. Er konnte ins Intranet, E-Mails versenden und empfangen; nur ins Internet konnte er nicht. Genau das wollte er aber und klagte auf einen Internetzugang. Schließlich sei das Internet eine wichtige Informationsquelle und zusätzliche Kosten würden nicht verursacht.

Das Urteil:
Der Betriebsrat gewann. Grund: Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat für dessen laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung stellen. Hierzu kann auch das Internet gehören. Da es hier schon einen funktionstüchtigen Betriebsrats-PC gibt und der Zugang zum Internet nur freigeschaltet werden muss, besteht der Anspruch (BAG, 20.1.2010, 7 ABR 79/08).

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