22.12.2010

Und es geht doch: Kündigung bei Pfandbon-Missbrauch

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit 17 Jahren als Kassierer bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Dann geriet er in den Verdacht, in 2 Fällen Pfandbons gefälscht und damit eine Pfandsumme von insgesamt 6,06 € eingestrichen zu haben. Der Arbeitgeber kündigte ihm wegen dieses Verdachts fristlos. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin gegen seine Entlassung.

Das Urteil: Seine Klage blieb ohne Erfolg. Zwar spielen u. a. die Schadenshöhe und die Dauer der Betriebszugehörigkeit für die Angemessenheit der Kündigung eine wichtige Rolle. Wenn allerdings der Tatverdacht den „originären Kernbereich” der Berufstätigkeit betrifft, ist das Vertrauen des Arbeitgebers so gestört, dass eine Kündigung auch trotz langer Betriebszugehörigkeit und geringen Schadens infrage kommt (ArbG Berlin, 28.9.2010, 1 Ca 5421/10).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Die Kündigung in der Wartezeit

Viele Dienstherren und Personalräte sind der Meinung, dass die Probezeit und die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) identisch seien. Sie auch? Dann sollten Sie dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG)... Mehr lesen

23.10.2017
Steuerfreie Zugaben 2011 – Heute: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Nicht alle Lohn- und Gehaltsanteile, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind lohnsteuerpflichtig. Sind Bezüge steuerfrei, bleiben sie in aller Regel auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Ansatz. Es... Mehr lesen