16.08.2009

Kündigung während der Pflegezeit

Was es nicht alles gibt: In dieser Woche kam eine Mandantin zu mir, die sich um ihre pflegebedürftige Mutter 6 Monate kümmern wollte. Das hat sie ihrem Arbeitgeber mitgeteilt und dieser hat gleich mit einer Kündigung reagiert.
So geht es aber nicht!
Ein Arbeitnehmer kann die Rechte aus dem Pflegezeitgesetz für sich in Anspruch nehmen. Wenn ein Arbeitnehmer einen nahen Angehörigen pflegen will, kann er entweder

  • kurzzeitig eine Pflege von 10 Tagen beanspruchen, wenn der Pflegebedarf akut aufgetreten ist oder
  • für ein halbes Jahr in Pflegezeit gehen.

Von dem Zeitpunkt der Ankündigung dieser Pflegezeit an genießen Sie Sonderkündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen also nur noch mit dem Vorliegen einer amtlichen Genehmigung kündigen. Eine trotzdem ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Achtung: Die Ankündigung der Pflegezeit sollten Sie beweissicher vornehmen. Am besten kündigen Sie die Pflegezeit also schriftlich an und lassen sich den Empfang des Schreibens von Ihrem Arbeitgeber bestätigen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

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