02.10.2009

Tödlicher Arbeitsunfall und Strafrecht

Leider enden Arbeitsunfälle immer häufiger tödlich. Während Ansprüche gegen den Arbeitgeber und gegen die Kollegen häufig aufgrund der gesetzlichen Haftungsprivilegierung ausscheiden, schlägt das Strafrecht mit der ganzen Härte zu. 
Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte aktuell mit, dass sie Anklage in folgendem Fall erhoben hat:

Am 08.04.2009 wurde ein 35 Jahre alter Bauarbeiter während seiner Tätigkeit in einem Abwasserschacht in St. Katharinen tödlich verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hat wegen fahrlässiger Tötung gegen den 41jährigen Baggerfahrer Anklage erhoben. Dieser soll entgegen seiner Sorgfaltspflicht agiert haben und damit den Tod des Kollegen verursacht haben. Das Opfer hatte zusammen mit einem weiteren Arbeiter in einer Grube gestanden, um eine 1 bis 2 Tonnen schwere Betonabdeckung mit Hilfe von 3 Ketten an der Baggerschaufel zu befestigen.

Dann passierte es: Der Baggerfahrer stieß mit seinem Ellenbogen an einen Hebel, der die Schaufel in Richtung Erdboden herabließ. Er riss dann – vermutlich in Panik – an verschiedenen Hebeln, wodurch der in der Schaufel bereits befindliche Betondeckel hochschnellte und das Opfer am Kopf traf. Dieses verstarb noch an der Unfallstelle an seinen schweren Verletzungen.

Der Kollege beruft sich darauf, reflexartig gehandelt zu haben. Im Falle des Schuldspruchs kann eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder/und eine Geldstrafe verhängt werden.

Könnte so etwas nicht jedem von uns passieren?

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