21.11.2009

Arbeitnehmerfotos auf Homepage – ist das erlaubt?

Die Zahl der Firmen-Homepages steigt ständig. Unzählige Arbeitgeber haben oder wollen in den kommenden Monaten eine Homepage erstellen. Häufig ist es so, dass Arbeitnehmer dort abgebildet werden. Frei nach dem Motto: Ich stellen Ihnen mein Team vor!

Nun gibt es aber auch Arbeitnehmer, die dazu nicht bereit sind. Das kann man auch gut verstehen, da sich die Einzelfotos in verschiedenen Suchportalen schnell wieder finden. Muss ein Arbeitnehmer das also mitmachen?  
Nein! Er hat ein Recht am eigenen Bild. Aus dem Gesetz über das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und Photografien ergibt sich, dass alle Personen ein Recht am eigenen Bild haben. Bilder dürfen daher nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Natürlich gibt es die bekannten Ausnahmen für die Bereiche der Zeitgeschichte oder im öffentlichen Interesse. Das alles liegt aber im Regelfall nicht vor. Hier hat das Weisungsrecht des Arbeitgebers hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zurückzustehen.

Also: Sie müssen sich nicht fotografieren lassen, wenn Sie das nicht wollen!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Europäischer Betriebsrat – Was ist das und was kostet es?

Ist ein Unternehmen grenzüberschreitend in mehreren Ländern in der Europäischen Union tätig, kann ein Europäischer Betriebsrat (EBR) als Arbeitnehmervertretung gebildet werden. Die rechtliche Grundlage ist die Europäische... Mehr lesen

23.10.2017
So sorgen Sie für klare Regelungen zum Thema BYOD

BYOD steht für „Bring your own Device“. Dabei geht es um die Nutzung privater Geräte wie Notebooks, Tablet-Computer und Smartphones für dienstliche Zwecke. Viele Arbeitgeber sehen darin erhebliche Vorteile. Mit einem... Mehr lesen