23.12.2009

Betriebsratswahlen 2010 – Teil 8: Wahlverfahren und Ergebnis

Zwischen dem 01. März und dem 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hier können Sie jeden Tag das Wichtigste zu den Wahlen lesen. 

Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Gibt es mehrere Vorschlagslisten, können die Wahlberechtigten ihre Stimme nur für eine Vorschlagsliste abgeben. Liegt nur eine Vorschlagsliste vor, können einer oder mehrere Bewerber angekreuzt werden, maximal aber so viele, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.

Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats liegen. Auch eine schriftliche Stimmabgabe für die Wahlberechtigten, die ihre Stimme nicht persönlich abgeben können, ist möglich (Briefwahl).

Unverzüglich nach der Wahl zählt der Wahlvorstand die Stimmen öffentlich aus und gibt das Ergebnis bekannt.

  • Gibt es mehrere Vorschlagslisten, zählt der Wahlvorstand die Stimmen, die auf jede Liste entfallen. Dann werden sie nach dem d´Hondtschen Verfahren verteilt.
  • Bei nur einer Vorschlagsliste gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Zunächst werden die Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit festgelegt. Dann werden die weiteren Sitze mit Bewerbern unabhängig von ihrem Geschlecht in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmenzahl besetzt. Gibt es gleich viele Stimmen entscheidet das Los.

Wichtig: Der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten der Wahl, auch die Lohnausfallkosten für die Tätigkeit des Wahlvorstands.

 

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