09.07.2010

Fahrer und Fahrverbot – so ist die Rechtslage

Die Schauspielerin Simone Thomalla muss ihren Führerschein für 4 Wochen abgeben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm zu Aktenzeichen III RBs 120/10 entschieden. Ein interessantes Urteil für alle Arbeitnehmer, die als Fahrer tätig sind.

Das war geschehen:
Am Bielefelder Berg gilt Tempo 100. Im Januar 2009 rauschte Frau Thomalla an der Radarfalle mit 146 km/h vorbei. Die Stadt Bielefeld hat einen Bußgeldbescheid versandt. Der Spaß sollte Frau Thomalla 100 € und ein Fahrverbot von 1 Monat kosten. Sie klagte gegen den Bußgeldbescheid und meinte, dass sie beruflich viel unterwegs sei und deshalb auf ihr Auto angewiesen sei. 
Daraufhin hob das Amtsgericht Bielefeld das Bußgeld auf 400 € an und verhängte keinen Führerscheinentzug. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein und nun kam das Ganze zum Oberlandesgericht Hamm. Das kassierte die Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld ein und sagte, dass von einem Fahrverbot nur in ganz seltenen Fällen abgesehen werden könne, etwa, wenn die Existenz eines Menschen davon bedroht sei.

Im vorliegenden Fall könne sich Frau Thomalla letztendlich wegen ihres überdurchschnittlichen Einkommens es durchaus leisten, einen Fahrer zu arrangieren.

Was heißt das also für Sie?
Sie können vor dem Amtsgericht um ein Fahrverbot herumkommen, wenn Sie
  • beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis und den Führerschein angewiesen sind,
  • das Fahrverbot nicht durch das Nehmen von Urlaub überbrücken können,
  • ohne den Führerschein Ihren Arbeitsplatz verlieren würden und
  • sich keinen Fahrer leisten können.

Fazit: Sprechen Sie also mit Ihrem Chef, ob Sie entsprechende Bescheinigungen von ihm erhalten können.

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