02.02.2011

Castor-Transport – jetzt wird es richtig teuer für den Staat!

Polizeibeamte tragen die Hauptlast bei Demonstrationen und anderen Veranstaltungen. Die meisten Polizisten schieben daher auch eine Unzahl an Überstunden vor sich her. Gerade bei den Bereitschaftsdiensten gibt es jedoch immer wieder Unmut. 
Der Fall: Ein Polizeibeamter musste während eines Castor-Transports im Jahr 2005 ganze 32 Stunden Bereitschaftsdienste leisten. Diese Zeit wurden ihm mit 25 %, also 8 Stunden, auf die regelmäßige Arbeitszeit angerechnet. Dafür bekam er einen Freizeitausgleich. Er wollte jedoch für die gesamten 32 Stunden Freizeitausgleich erhalten. Deshalb zog er vor das Verwaltungsgericht und schließlich vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen (Urteil vom 25. Januar 2011, Az.: 5 LC 178/09).

Nach Auffassung des OVG kann er auch tatsächlich noch weitere 24 h Freizeitausgleich beanspruchen. Die Bereitschaftsdienste sind wie ein Volldienst zu behandeln. Grundsätzlich ist der Polizeibeamte rechtmäßig zu Mehrarbeit herangezogen worden. Bei dem Bereitschaftsdienst ist jedoch die persönliche Anwesenheit am Arbeitsplatz erforderlich. Deshalb muss der Beamte während des gesamten Bereitschaftsdienstes dem Dienstherrn zur Verfügung stehen. Daher muss der zeitliche Umfang der Dienstbefreiung dem zeitlichen Umfang der Mehrarbeit entsprechen. Nur eine anteilige Berücksichtigung der Bereitschaftsseiten sei rechtswidrig, so die Richter. Die Beamten leisten während der gesamten Schicht in den Bereitschaftsseiten Dienst.

Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Es bleibt eine spannende Frage, mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Polizeibeamten und die Bundesländer. Sobald es etwas Neues gibt, werde ich berichten!

Weitere Beiträge zu diesem Thema