22.04.2011

Umzug der Firma – Ist ein konkretes Datum erforderlich?

Stellen Sie sich vor, die Firma Ihres Arbeitgebers zieht um. Das kommt häufiger vor, als es vielen Arbeitnehmern lieb sein kann. So ist es auch aktuell einem Arbeitnehmer geschehen, der die Ankündigung erhalten hat, dass die Firma in einen ca. 15 km entfernt liegenden Ort ziehen werde. Allerdings hat die Firma kein konkretes Datum für den Umzug genannt.  
Das stört den Kollegen, da letztendlich viele Dinge davon abhängen:

  • Wie lang ist künftig die Anfahrt?
  • Kann ich meine Kinder noch vorher zur Schule bringen?
  • Kann ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln dahin fahren und woher bekomme ich diese? Soll ich mir ein Monats-Ticket kaufen oder ein Quartals-Ticket?
  • Muss ich mir vielleicht ein Auto kaufen, und wenn dann wann?
  • Muss ich bei weiteren Entfernungen vielleicht sogar umziehen?
  • Mit welchen Kollegen können Fahrgemeinschaften gebildet werden?
  • Und, und, und…

Man kann leicht erkennen, dass viele praxisrelevante Fragen vom Datum des Umzugstermins abhängen.

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an und teilen Sie ihm Ihre Sorgen und Nöte mit. Es kann nicht sein, dass Sie erst am letzten Tag erfahren, wann die Firma umzieht!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Betriebsverfassungsgesetz – Ihre Rechte als Betriebsrat – Heute: Die Betriebsvereinbarung

Betriebsräten kommt eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag zu. Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb und schränkt die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers ein.... Mehr lesen

23.10.2017
Weiterarbeit nur bei Verlangen?

Der Fall: Die V GmbH führte in einem Druckzentrum, das ihrem Auftraggeber gehört, eine Kleinpaketfertigung durch. In diesem Druckzentrum war seit knapp 10 Jahren eine Arbeiterin der V GmbH beschäftigt. Der Auftraggeber... Mehr lesen