31.05.2009

Pfingstsonntag: Wann müssen Teilzeitkräfte Überstunden leisten?

Müssen Sie auch heute am Pfingstsonntag Überstunden machen? Dann schauen Sie doch einmal nach, ob Sie überhaupt zu einer Ableistung von Überstunden verpflichtet sind.

Es gilt folgender Grundsatz: Sie müssen keine Überstunden machen. Dies gilt erst Recht für Sie, wenn Sie als Teilzeitkraft oder Aushilfe tätig sind. 
Von diesem Grundsatz gibt es aber wichtige Ausnahmen:

1.    Notfälle: In Notfällen dürfen und müssen Sie über Ihre vertraglichen Vereinbarungen hinausgehende Überstunden leisten. Ihr Arbeitgeber hat dieses Recht zur Anordnung der Überstunden aber nur bei drohenden Gefahren für den Betrieb oder aufgrund unvorhersehbarer wichtiger Ereignisse. Das ist aber gerade nicht der Fall, wenn beispielsweise ein LKW noch am Sonntag entladen werden muss. Diese Ausnahmen kommen in der Praxis nur äußerst selten vor.

2.    Sie müssen auch dann Überstunden machen, wenn Sie sich im Einzelfall mit Ihrem Arbeitgeber darauf geeinigt haben. Auch eine mündliche Vereinbarung kann dafür ausreichend sein. Natürlich sind wichtige Regelungen wie das Arbeitszeitgesetz oder entgegenstehende Tarifverträge trotzdem zu beachten.

3.    Häufig ergibt sich für Sie auch eine Verpflichtung, Überstunden machen zu müssen, aus Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem Betriebsrat.

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Sie grundsätzlich nicht länger als 8 Stunden pro Tag beschäftigt werden. Diese tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn Sie den 8-Stunden-Tag innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen durchschnittlich wieder einhalten.

Tipp: Lassen Sie sich die Anordnung von Überstunden stets schriftlich geben. Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass die Überstunden angeordnet wurden!

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