11.01.2010

Schwarzarbeit

„Hallo, ich wohne in der Eifel. Hier ist eine sehr ländliche Gegend und ich habe ein besonderes Hobby, das Traktorfahren. Das kann ich aber nur bei einem befreundeten Landwirt. Kann er deshalb belangt werden und kann ihm etwas wegen Schwarzarbeit passieren, wenn ich unentgeltlich bei ihm fahre, nur weil es Spaß macht?“ 

Antwort: Wenn Sie aus Spaß und an der Freude Traktor fahren, kann Ihnen nichts passieren. Natürlich müssen Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Schwierig wird es, wenn der Traktor ein „grünes Kennzeichen“ hat. Dann können Vergnügungsfahrten eine Steuerhinterziehung darstellen. Passen Sie also auf, dass Sie dabei nicht erwischt werden!

Hinsichtlich der Schwarzarbeit sehe ich auch kein Problem. Jederzeit dürfen Sie einem Freund helfen. Problematisch könnte es nur werden, wenn diese Hilfe einen solchen Umfang ausmacht, dass ein unbeteiligter Dritter von „Schwarzarbeit“ sprechen könnte. Ich nehme an, dass Sie nicht nur „zum Spaß“ fahren, sondern auch Arbeiten erledigen. Da wird es natürlich gefährlich und eine Grenze ist nur schwer zu ziehen. Insbesondere wenn etwas passiert, beispielsweise ein Unfall, können sich weitreichende Folgen ergeben. Es könnte auch schnell eine Arbeitsverhältnis entstehen, wenn Sie anstelle von Arbeitsentgelt den Traktor fahren dürfen. In diesem Fall ist das Arbeitsverhältnis sogar anzumelden!

Fazit: Fahren Sie wirklich nur gelegentlich und aus Spaß ohne weitere Arbeiten zu verrichten, dann kann Ihnen und Ihrem Freund nichts passieren.

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