14.01.2010

Befristeter Arbeitsvertrag bei Arbeitsagentur unwirksam

Gerade die Bundesagentur für Arbeit macht immer wieder Fehler. Das musste sie jetzt zu Beginn der Woche wieder feststellen, da sie eine unwirksame Befristung mit einem eigenen Arbeitnehmer vereinbart hatte. 

Das war geschehen: Die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Duisburg hatten eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Diese ist für das Arbeitslosengeld II / Hartz IV zuständig. Diese Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hat wiederum die Arbeitsagentur Duisburg beauftragt, befristet bis zum 31.12.2009 den Telefonservice zu übernehmen. Deshalb stellte die Arbeitsagentur Duisburg in diesem Bereich Telefon-Service-Berater befristet ein. Gegen die Befristung klagte jedoch eine Arbeitnehmerin.

Nun kommt das Arbeitsgericht Duisburg: Mit Urteil vom 11.01.2010, Az.: 3 Ca 2556/09, hat es entschieden, dass diese Befristungen unwirksam sind. Es fehlt an einem erforderlichen Sachgrund. Die telefonischen Serviceleistungen für Grundsicherungssuchende werden dauerhaft benötigt und nicht vorübergehend. Auch die Ausgliederung der Aufgaben an die ARGE ändere daran nichts. Und für eine sachgrundlose Befristung war der zulässige Zeitraum von 2 Jahren bereits überschritten.

Deshalb hat die klagende Arbeitnehmerin Recht bekommen. Die Befristung ist unwirksam und sie hat eine unbefristete Stelle!

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