06.01.2011

Nach gewonnener Klage zwei Arbeitsverhältnisse – Was nun?

Was machen Sie eigentlich, wenn Sie nach einem gewonnen Kündigungsschutzrechtsstreit plötzlich zwei Arbeitsverhältnisse haben? Und für einen Auflösungsantrag liegen keine Gründe vor. Wie kann es zu einer solchen Situation kommen? 
Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses bekommen und dagegen Kündigungsschutzklage eingelegt. Nach ca. 3 Wochen findet der Gütetermin statt und einige Monate danach der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht. Zuvor haben Sie jedoch bereits einen neuen Job angeboten erhalten und den auch angenommen. Nun gewinnen Sie Ihre Kündigungsschutzklage und haben jetzt 2 Arbeitsverhältnisse. Das ist erlaubt! Sie machen hier nichts Verbotenes, sondern sogar das, was der Gesetzgeber von Ihnen verlangt.

Einen Auflösungsantrag an das Gericht können Sie nur stellen, wenn Ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Das geht nur in engen Grenzen bei Vorliegen schwerwiegender Gründe.

Ist das nicht der Fall, haben Sie folgendes Recht: Nach § 12 Arbeitsgerichtsgesetz können Sie binnen einer Woche nach Rechtskraft des Urteils Ihrem alten Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verweigern. Ihr altes Arbeitsverhältnis endet automatisch und Sie brauchen nicht mehr am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Rechtskraft tritt dann ein, wenn gegen das Urteil keine Berufung mehr möglich ist. Die Berufung haben Sie in aller Regel binnen 1 Monats nach Übersendung des vollständigen Urteils einzulegen.

Fazit: Sie laufen hier keine Gefahr, auf 2 Arbeitsverhältnissen sitzen zu bleiben.

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