Gestern hatte ich Ihnen einige grundsätzliche Tipps über die Ableistung von Überstunden gegeben.
Sind Sie ein 400-€-Jobber? Dann passen Sie auf, dass diese 400-€-Grenze nicht überschritten wird.
Übersteigt Ihr regelmäßiges Entgelt die 400-€-Grenze, wird aus Ihrem bisher versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Falls die Überstunden aber unvorhersehbar anfallen, führt die Bezahlung nicht zu einer Erhöhung des für die 400-€-Grenze zugrunde liegenden Entgelts. Dabei wird also die 400-€-Grenze nicht überschritten. Ein unvorhergesehener Anfall liegt beispielsweise bei einer plötzlichen Krankheitsvertretung vor. In diesen Fällen werden die Bezüge nicht zu dem regelmäßigen Arbeitsentgelt hinzugerechnet.
Negativbeispiel: Das funktioniert natürlich nicht im Einzelhandel vor Weihnachten. Hier sind die Überstunden gerade vorhersehbar und fallen regelmäßig an.
Achtung: Maximal in 2 Monaten im Jahr können Sie in solch einem Fall der unvorhergesehen Überstunden die 400-€-Grenze überschreiten.