06.12.2010

Arbeitgeber will Strafurteil sehen

Ein Arbeitnehmer hat heftigen Mist gebaut. Er ist betrunken Auto gefahren und hat dabei einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Das Ganze ist natürlich schon Monate her und nun kam es zum Strafverfahren. Das Strafverfahren gegen den Arbeitnehmer wurde mit einem Strafurteil in der I. Instanz vor dem Amtsgericht beendet.  
Davon hat der Arbeitgeber Wind bekommen und möchte nun das Urteil sehen. Seine Begründung: Er möchte sehen, wie viel Promille der Arbeitnehmer hatte und möchte das Urteil der Personalakte beifügen. Muss der Arbeitnehmer das Urteil aushändigen? Geht den Arbeitgeber das Urteil überhaupt etwas an?
Nein! Das Urteil geht dem Arbeitgeber überhaupt nichts an und ich würde mich strikt weigern, es auszuhändigen. Natürlich müssen Sie ihm mitteilen, dass Sie nicht mehr im Besitz der Fahrerlaubnis sind und für eine gewisse Zeit diese auch nicht mehr erhalten werden. Aber auch das gilt nur dann, wenn Sie überhaupt auf den Führerschein beruflich angewiesen sind. Ihr Arbeitgeber hat Ihr Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz zu wahren. Das Urteil hat in Ihrer Personalakte nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber noch nicht einmal eine Mitteilung von dem Urteil machen.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern! In diesem Fall müssen Sie unbedingt Ihr Recht wahrnehmen!

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