04.01.2011

Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?

Generell wird durch eine schriftliche Abmahnung der Ernst der Situation besser zum Ausdruck gebracht als durch eine mündliche. Zudem können Sie anhand der Schriftform in einer späteren Auseinandersetzung eine nicht rechtmäßige Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber besser beweisen.

Aber aufgepasst: die Abmahnung muss nicht schriftlich erfolgen!

Welche Folgen hat eine Abmahnung auf Ihren Kündigungsschutz?

In der Regel ist die Abmahnung die Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. Dementsprechend muss sich der Arbeitgeber dann auch mit seiner Kündigung auf das konkrete Fehlverhalten des Arbeitnehmers beziehen.

Allerdings darf Ihr Arbeitgeber nicht automatisch nach einer Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Die Abmahnung soll vielmehr den Charakter einer letzten Warnung haben und Ihnen die Chance geben, Ihr Verhalten künftig zu ändern. Sofern Sie Ihr abgemahntes Verhalten jedoch nicht ändern, hat Ihr Arbeitgeber gute Chancen, Ihnen im erneuten Wiederholungsfall verhaltensbedingt zu kündigen.

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