30.11.2009

Arbeitnehmer wirft Dritte Zähne weg – Kein Schadenersatz

Nun ist auch das Landgericht Detmold auf Seiten der Arbeitnehmer. Es hat die Sorgfaltspflichten von Mitarbeiter näher beleuchtet. 
Das war geschehen:

Eine Patientin eines Krankenhauses hatte nach dem Frühstück ihre Zahnprothese auf das Tablett gelegt und mit einer Serviette abgedeckt. Das Personal des Krankenhauses räumte nach dem Frühstück das Tablett mitsamt der Zahnprothese ab.

Die Patientin wollte nun von der Betreiberin des Krankenhauses den Eigenanteil in Höhe von 750 € ersetzt erhalten. Das machte aber sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht nicht mit. Sorgfaltspflichten seien nicht verletzt worden. Grundsätzlich müssen Krankenschwestern beim Abräumen der Mahlzeiten nicht unter Servietten nachschauen, ob dort Sachwerte liegen. Insbesondere müsse niemand mit einem abgelegten Gebiss rechnen (Az.: 10 S 81/09)!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Betriebsratswahlen 2010 – Ihre Ansprüche Teil II

Ihr Freistellungsanspruch aus einem konkreten Anlass In diesem Jahr ist es wieder soweit: Alle 4 Jahre finden regelmäßig in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai die Betriebsratswahlen statt. In dieser kleinen Blog-Reihe möchte... Mehr lesen

23.10.2017
Diese Weiterbildung bekommen Sie als Betriebsrat bezahlt

Für die nötige Weiterbildung muss Ihr Arbeitgeber Sie als Betriebsrat grundsätzlich freistellen und die nötigen Kosten tragen. Sie brauchen sich die Teilnahme an der Weiterbildung als Betriebsrat auch nicht genehmigen zu... Mehr lesen