13.12.2009

Videoüberwachung im Betrieb

Ein Betriebsrat sprach mich in der vergangenen Woche darauf an, dass seine Geschäftsführung gerne Videokameras in den Werkhallen installieren möchte. Es handelt es sich um ein holzverarbeitendes Unternehmen, welches Küchenmöbel herstellt.  

Da Videoüberwachung in immer mehr Unternehmen zum Regefall wird, hier noch einmal die vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 26.08.2008, Az.: 1 ABR 16/07, aufgestellten Regeln:

  1. Die Betriebsparteien, also Arbeitgeber und Betriebsrat, haben grundsätzlich die Möglichkeit der Einführung einer Videoüberwachung im Betrieb. Das ergibt sich aus ihrer grundsätzlichen Kompetenz zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsordnung.
  1. Bei der Videoüberwachung haben Betriebsrat und Arbeitgeber aber die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Ein Einblick ist immer nur dann gerechtfertigt, wenn er verhältnismäßig ist.
  1. In dem vom BAG entschiedenen Fall kam es in einem Briefverteilzentrum zum Verlust von Briefsendungen. In 2 Fällen mit einem konkreten Verdacht gegen bestimmte Arbeitnehmer, stimmte der Betriebsrat einer vorübergehenden Installation einer verdeckten Videokamera zu. Daraufhin wollte die Arbeitgeberin auch in anderen Betrieben dauerhaft stationäre Videoüberwachungsanlagen installieren. Da sich die Parteien nicht einigen konnten, wurde die Einigungsstelle zur Hilfe gerufen. Diese hat die Videoüberwachung „erlaubt“. Damit war der Betriebsrat nicht einverstanden und hat die Feststellung der Unwirksamkeit der Einigungsstelle vor dem Bundesarbeitsgericht verlangt. In diesem Fall hat das BAG die Bestimmungen im Wesentlichen als verhältnismäßig angesehen.
  1. Grenzen werden aber dort gezogen, wo die Überwachung auf den gesamten Betrieb ausgedehnt werden kann. Insbesondere Betriebsbereichen, in denen kein konkreter Verdacht besteht, darf eine Videoüberwachung nicht erfolgen. Damit würden nämlich alle Arbeitnehmer betroffen.
  1. Regelungen, die faktisch zu einer Totalüberwachung führen, sind unwirksam.

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